profile-img
Florian M. Kern

@FlorianMKern

Financial Economist, MoPo implementation nerd, Ted Lasso Fan, Techno-crat. Berlin/Frankfurt 🪩 Views must not be mistaken as the Bundesbank's, but are personal

calendar_today12-07-2015 14:31:03

4,3K Tweets

4,7K Followers

1,2K Following

Florian M. Kern(@FlorianMKern) 's Twitter Profile Photo

Bei allem gebührenden Respekt vor Wolfgang Schmidt:
Niemand behauptet, die Zuständigkeit für aufsichtliche Maßnahmen läge beim BMF.

Hier ein Thread zur Frage, was dem BMF im Rahmen des Leerverkaufsverbots (LVV) für Aktien der Wirecard AG warum vorgeworfen wird. (1/20).Thomas Steinmann

account_circle
Florian M. Kern(@FlorianMKern) 's Twitter Profile Photo

Das BMF hat die Fach- und Rechtsaufsicht über die BaFin. Es ist dabei nicht Aufgabe des BMF, der BaFin Weisungen in Einzelfällen zu geben. Es wäre durchaus Aufgabe des BMF einzugreifen, wenn es Anlass zu Vermutung gibt, dass ihre nachgeordnete Behörde rechtswidrig handeln könnte.

account_circle
Florian M. Kern(@FlorianMKern) 's Twitter Profile Photo

Ob ein LVV heute oder morgen erlassen wird, für zwei oder drei Monate gilt und welche Ausnahmen wohlmöglich definiert werden – das sind alles Fragen, aus welchen sich das BMF heraushalten sollte.

account_circle
Florian M. Kern(@FlorianMKern) 's Twitter Profile Photo

(Es gibt auch viele Stimmen in der Debatte um eine Reform der Finanzaufsicht, die sich mit guten Gründen für eine unabhängigere BaFin einsetzen. Aber Verwaltungshandeln muss immer auf Basis geltenden Rechts bewertet werden, nicht auf Basis wünschenswerten Rechts)

account_circle
Florian M. Kern(@FlorianMKern) 's Twitter Profile Photo

Wenn die BaFin sich beim Erlass eines LVV auf eine Ermächtigungsgrundlage beruft, die eine Bedeutung Wirecards für das globale Finanzsystem sowie Ansteckungseffekte im Falle eines Nichteingriffs vermutet, dann muss die Rechtsaufsicht Fragen stellen.

account_circle
Florian M. Kern(@FlorianMKern) 's Twitter Profile Photo

Wirecard war niemals in irgendeiner Weise relevant für das globale Finanzsystem. Und es gab es auch abseits hochproblematischer Verschwörungstheorien niemals Grund zur Sorge, Leerverkäufer könnten wie ein Virus von einem deutschen Unternehmen auf das andere überspringen.

account_circle
Florian M. Kern(@FlorianMKern) 's Twitter Profile Photo

In diesem Sinne positionierte sich auch die Buba, die laut §14 WPHG ja auch nicht ohne Grund ins Benehmen zu setzen ist, wenn die BaFin eine direkt vom 🇩🇪-Gesetzgeber eingerichtete Kompetenz für Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität oder des Marktvertrauens nutzen möchte.

account_circle
Florian M. Kern(@FlorianMKern) 's Twitter Profile Photo

Florian M. Kern Aber doch nur, wenn es sich um eine Maßnahme nach § 14 WpHG handelt. Hier war es ja ausweislich des Textes der Allgemeinverfügung der BaFin Art. 20 der EU-LeerverkaufsVO. Da ist die Bundesbank doch nicht zu beteiligen...

@FlorianMKern Aber doch nur, wenn es sich um eine Maßnahme nach § 14 WpHG handelt. Hier war es ja ausweislich des Textes der Allgemeinverfügung der BaFin Art. 20 der EU-LeerverkaufsVO. Da ist die Bundesbank doch nicht zu beteiligen...
account_circle